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Wie definiert sich die private Rentenversicherung?

Posted in Allgemein by Redaktion on the Januar 4th, 2008

Wer sich für die private Rentenversicherung entscheidet, verfolgt das Ziel, zusätzlich ein Standbein zur gesetzlichen Rentenversicherung zu schaffen.

Längst sind die Zeiten vorbei, wo der künftige Rentner unbeschwert seinen Ruhestand genießen konnte.

Eigeninitiative ist mehr denn je gefragt und wer verpasst, zusätzlich in eine private Rentenversicherung zu investieren, stößt später unweigerlich auf Versorgungslücken.

Die Rentenversicherung beinhaltet grundsätzlichen keinen Todesfallschutz, womit eine Gesundheitsprüfung entfällt.

Wer sich privat absichern will, sollte jedoch genau vergleichen, denn nicht nur die Preise variieren, sondern auch bei den angebotenen Leistungen gibt es eklatante Unterschiede.

Das “Drei- Säulen- Prinzip”, das oft genannt wird, setzt sich zusammen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersvorsorge und der freiwilligen Rentenversicherung.

Einen anderen Status nimmt die private Rentenversicherung bei denjenigen ein, die auf eigene Rechnung arbeiten, also bei Freiberuflern und Selbstständigen. Dann gilt diese zusätzliche Absicherung als ausschließliche Vorsorgemaßnahme.

Sieht man sich die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik an, wird klar, warum es zu einer Reduzierung der gesetzlichen Rente gekommen ist. Immer weniger Beitragszahler stehen einer ständig wachsenden Zahl von Rentnern gegenüber.

Soll grundsätzlich eine Rente finanziert werden, muss das Rentenniveau naturgemäß herab gesetzt werden oder der Beitragssatz wird enorm erhöht.

Will man sich zusätzlich absichern, kann man grundsätzlich unter zwei Varianten der privaten Rentenversicherung wählen: die sofort beginnende Rente oder eine zu einem späteren Zeitpunkt einsetzende Rentenzahlung.

Die Entscheidung, welcher Rentenzahlung der Vorzug gegeben werden soll, muss auf die individuellen Anforderungen zugeschnitten sein.

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